Worauf soll ich bei der Anschaffung eines Hundes achten?

Ein Hund aus dem Tierheim

Fällt der Entscheid auf diese Variante, wird einem Hund sozusagen ein neues Leben geschenkt. Hunde, die nach einem Todesfall oder einer Scheidung herrenlos geworden sind, sind meist gut erzogen und problemlos zu halten. Doch jeder Hund hat eine Vergangenheit. Hunde mit einer schwierigen Vorgeschichte sollten nur in erfahrene Hände gelangen, da die Haltung eines solchen Vierbeiners oft nicht einfach ist und viel Engagement erfordert. Bei der Anschaffung eines Hundes aus dem Tierheim ist es deshalb besonders wichtig, sich umfassend vom Personal beraten zu lassen. Zudem sollte man sich nicht von der Optik oder dem möglichen Jöh-Faktor eines Hundes blenden lassen, sondern die Gelegenheit nutzen, den Hund und sein Wesen auf mehreren Spaziergängen kennenzulernen, und sich erst dann entscheiden.

Ein Welpe vom Züchter

Der Vorteil beim Rassehund ist, dass man weiss, wie er aussehen wird. Der Nachteil bei solchen Hunden ist, dass sie oft anfällig auf Erbkrankheiten sind. Auf Extremzüchtungen mit Merkmalen wie Zwergwuchs, eingedrückte Nase oder krumme Beine sollte daher – auch zum Wohl des Hundes – verzichtet werden. Besonders bei Rassehunden ist es wichtig, sich nicht allein aufgrund des Aussehens zum Kauf verleiten zu lassen: Viel bedeutender ist das Wesen des Hundes. Ein Jagdhund braucht zum Beispiel besonders viel Auslauf und intelligente Hunde wie Border Collies brauchen sehr viel geistige Herausforderung, ansonsten werden sie aggressiv und sind schwierig zu halten.

Vorsicht ist bei Billiganbietern aus dem Internet geboten. Eine Studie unseres Partners Schweizer Tierschutz STS hat gezeigt, dass lediglich elf Prozent der Hundeinserate auf Online-Plattformen seriös sind. Oft werden die Welpen der Mutter vor dem 56. Tag entzogen, leben in hygienisch desolaten Verhältnissen und können aufgrund dessen ihr Leben lang verhaltensgestört sein. Der günstige Kaufpreis lohnt sich also nicht, zumal sich die Trainings- und Tierarztkosten schnell summieren können.

Ein Hund aus dem Ausland

Hier gilt dasselbe wie bei der Anschaffung eines Hundes aus dem Tierheim. Oft ermöglicht man damit dem Hund ein neues Leben. Dies kann aber auch schwierig werden, da man die Vorgeschichte des Hundes nicht kennt. Zudem haben manche Hunde Schwierigkeiten, sich an die neuen Lebensumstände zu gewöhnen. Wer trotzdem einen Hund aus dem Ausland mitbringt, muss einiges beachten: Der Hund muss zwingend mit einem Mikrochip versehen, geimpft und darf an Ohren oder Schwanz nicht kupiert sein. Zudem muss man im Besitz eines Heimtierpasses sein. Für Einfuhr von Hunden aus einem Tollwutrisikoland gelten zudem zusätzliche Bestimmungen. 

Egal für welche Anschaffungsart man sich entscheidet, jeder Hund muss mit einem Mikrotransponder gechippt und in der zentralen Datenbank AMICUS registriert sein. Als Ersthundebesitzer muss man zudem den sogenannten Sachkundenachweiskurs absolvieren. Zudem ist das Hundegesetz kantonal geregelt: Manche Rassen sind in gewissen Kantonen ganz verboten, in anderen gilt eine Bewilligungspflicht.